Tern Eingeschränkten Garantie

Eingeschränkten Garantie 

BITTE LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER EINGESCHRÄNKTEN GARANTIE („GARANTIE“) SORGFÄLTIG DURCH. WENN SIE (IM FOLGENDEN: „EIGENTÜMER“) EIN FAHRRAD, E-BIKE, LASTENRAD, FALTRAD ODER EIN ANDERES FAHRZEUG („FAHRZEUG“) ODER ANDERE WAREN (ZUSAMMEN MIT DEN FAHRZEUGEN ALS „PRODUKTE“ BEZEICHNET) GEKAUFT HABEN, DIE VON MOBILITY HOLDINGS, LTD. („TERN“) HERGESTELLT ODER VERKAUFT WURDEN, REGELT DIESE GARANTIE IHREN ERWERB UNSERER PRODUKTE UND ENTHÄLT WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER IHRE RECHTE UND PFLICHTEN SOWIE ÜBER MÖGLICHE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE.

1. Umfang der eingeschränkten Garantie 

Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts und aller anderen Bestimmungen dieser Garantie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestimmungen in Abschnitt 9, gewährt Tern dem ursprünglichen Käufer jedes Produkts, das direkt bei Tern oder einem autorisierten Tern-Händler erworben und von diesen montiert wurde, sowie jedem registrierten Empfänger von Garantierechten im Rahmen des Online-Verfahrens zur Garantieübertragung von Tern die folgende Garantie: 

2. Garantieabdeckung für Fahrzeuge

Sofern in dieser Garantie nichts anderes angegeben ist:

Ein Jahr. Tern garantiert, dass alle Teile und Komponenten neu und unbenutzt sind und für ein Jahr ab dem Datum des ersten Kaufs im Einzelhandel frei von Material- und Verarbeitungsfehlern bleiben, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben wird. 

Fünf Jahre. Tern gewährleistet, dass Rahmen, Gabeln und Lenksäulen der Marke Tern oder von Tern hergestellt neu und unbenutzt sind und für fünf Jahre ab dem Datum des ersten Kaufs im Einzelhandel frei von Materialund Verarbeitungsfehlern bleiben. 

Zehn Jahre. Für alle Eigentümer, die sich innerhalb von 30 Tagen nach dem ursprünglichen Kaufdatum des Fahrzeugs für Tern Care registrieren, gewährleistet Tern, dass Rahmen, Gabeln und Lenksäulen der Marke Tern oder von Tern hergestellt für zehn Jahre ab dem Datum des ersten Kaufs im Einzelhandel frei von Material- und Verarbeitungsfehlern bleiben. 

Die gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Verkäufer wegen Sachmängeln bleiben von diesen Garantiezusagen von uns als Hersteller unberührt.

3. Teile oder Komponenten von Drittanbietern

Die oben genannten Garantien gelten ausschließlich für Teile der Marken Tern oder BioLogic. Tern bietet keine Garantie für Teile oder Komponenten von Drittanbietern wie Shimano, SR Suntour oder Bosch; solche Komponenten können jedoch direkt durch deren jeweilige Hersteller abgedeckt sein. In diesem Fall sollten separate Garantieinformationen für diese Teile Ihrem Tern-Produkt beim Kauf beigefügt worden sein. Falls nicht, informieren Sie uns bitte. Wenn Sie Unterstützung bei Garantieansprüchen für solche Drittanbieter-Teile benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren nächstgelegenen autorisierten Tern-Händler oder besuchen Sie die Online-Support-Website von Tern unter www.ternbicycles.com/support. 

4. Garantieabdeckung für andere Produkte 

Für alle anderen Tern-Produkte (keine Fahrzeuge), wie z. B. Gepäckträger, Taschen und weiteres Zubehör, garantiert Tern, dass das Produkt frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, und zwar für ein Jahr ab dem ursprünglichen Kaufdatum. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Verkäufer bleiben unberührt.

5. Gewerbliche Nutzung 

Diese Garantie gilt nicht für ein Fahrzeug, das für eine gewerbliche Nutzung oder im Zusammenhang mit einer gewerblichen Nutzung eingesetzt wird oder während einer solchen Nutzung beschädigt wird – einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Einsatz in Mietflotten oder Abonnementprogrammen oder im Rahmen gewerblicher Lieferdienste. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie beabsichtigen, dieses Fahrzeug für gewerbliche Zwecke zu nutzen, damit wir Ihnen entsprechende Hinweise oder Vereinbarungen bereitstellen können.

6. Beschränkte Abhilfe 

Der einzige Anspruch bei einer Verletzung dieser Garantie besteht darin, dass Tern prüft, ob das Produkt einen Defekt aufweist, und falls Tern nach billigem Ermessen feststellt, dass ein solcher Defekt vorliegt, das defekte Produkt oder die defekten Teile nach eigenem Ermessen repariert oder ersetzt. Aufgrund von Produktentwicklungen, Problemen in der Lieferkette und anderen Faktoren sind identische Ersatzteile möglicherweise nicht immer verfügbar, insbesondere bei älteren Modellen. In solchen Fällen kann Tern Ersatzteile verwenden, die jedoch stets einen gleichen oder höheren Wert aufweisen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt diese Garantie ausschließlich für den ursprünglichen Käufer sowie für jeden registrierten Empfänger von Garantierechten im Rahmen des Online-Verfahrens zur Garantieübertragung von Tern und deckt ausschließlich Produkte ab, die direkt bei Tern oder bei einem autorisierten Tern-Händler gekauft und von diesen montiert wurden. Da nicht alle Modelle in allen Ländern verkauft werden, besteht die Garantieabdeckung nur in dem Land, in dem das Produkt erworben wurde. Bei Online-Käufen gilt als Kaufort der Hauptwohnsitz des Eigentümers zum Zeitpunkt des Kaufs.

7. Ausschlüsse 

Soweit gesetzlich zulässig, gilt diese Garantie nicht, es besteht kein Anspruch und Tern übernimmt keine Verpflichtung für: normalen Verschleiß; kosmetische Probleme wie Abplatzungen, Risse, Ausbleichungen oder Verfärbungen des Lacks; routinemäßige Wartung oder Einstellungen oder behauptete Mängel Funktionsstörungen oder Ausfälle, die auf Missbrauch, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Montage, unsachgemäße Wartung, unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Beladung oder unsachgemäßen Betrieb des Fahrzeugs zurückzuführen sind, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Rennen, Sprünge, Wheelies, Fahren im Gelände mit einem dafür nicht ausgelegten Fahrzeug, sowie Unfälle oder Kollisionen. Bitte lesen Sie die Bedienungsanleitungen für Hinweise zur ordnungsgemäßen Verwendung und Wartung, einschließlich der vorgesehenen Wegbeschaffenheiten. Tern bietet keine Garantie für Fahrzeuge, die von Personen verändert oder repariert wurden, die nicht bei Tern angestellt oder nicht von Tern autorisiert sind, noch für Fahrzeuge, deren Rahmennummer und/oder Identifikationsnummer verändert, entfernt oder anderweitig unklar ist. 

8. Haftungsausschluss für andere Garantien 

Sofern oben nicht ausdrücklich vorgesehen oder gesetzlich erforderlich, schließt Tern alle anderen Garantien aus. Die Haftung von Tern für Garantieansprüche beschränkt sich, nach alleinigem Ermessen von Tern, auf die Reparatur oder den Ersatz des Produkts durch das gleiche oder ein ähnliches Produkt oder auf die Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises. Tern ist in keinem Fall haftbar für indirekte, nebensächliche oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung oder Schadenersatz mit Strafcharakter.

9. Verantwortung des Eigentümers 

Der Eigentümer erkennt an, dass das Fahren von Fahrzeugen von Natur aus gefährlich sein kann und viele Risiken mit sich bringt, die zu Verletzungen oder zum Tod führen können, dass jedoch bestimmte Vorsichtsmaßnahmen diese Risiken verringern können. Insbesondere verpflichtet sich der Eigentümer, beim Fahren eines Tern-Fahrzeugs alle Verkehrs-, Sicherheitsund sonstigen Gesetze jeglicher Art zu befolgen, stets einen Helm und geeignete Kleidung und Schuhe zu tragen, Fahrzeuge nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln zu fahren, jederzeit äußerste Vorsicht walten zu lassen und Fahrzeuge nur für den vorgesehenen Einsatzzweck zu verwenden. Der Eigentümer versteht und stimmt zu, dass die von Tern verkauften Fahrzeuge keine Spielzeuge sind und nicht für die Benutzung durch Kinder bestimmt sind. Der Eigentümer verpflichtet sich, das entsprechende Einweisungsvideo (“Owner Briefing”) von Tern unter www. ternbicycles.com/support anzusehen, die Fahrzeuge auf geeigneten Straßen und Wegen zu benutzen, sie in einer trockenen Umgebung zu lagern und regelmäßig zu warten, einschließlich der empfohlenen Schmierintervalle, und das Fahrzeug bei Problemen unverzüglich zu einem autorisierten Tern- Händler oder -Vertriebspartner zu bringen. 

10. Geltendmachung von Garantieansprüchen 

Um die Rechte aus dieser Garantie geltend zu machen, muss jede Person, die ein fehlerhaftes Produkt bei einem autorisierten Tern-Händler oder -Vertriebspartner erworben hat, sobald sie von einem vermuteten Defekt erfährt, die Nutzung des Produkts unverzüglich einstellen und das Produkt oder das betroffene Teil zu einem autorisierten Tern-Händler oder -Vertriebspartner zur Inspektion und Fehlerbehebung bringen. Sofern im nachfolgenden Absatz nicht anders vorgesehen, werden Garantieansprüche ausschließlich über einen autorisierten Tern-Händler oder -Vertriebspartner bearbeitet. Der Eigentümer ist für alle Transportkosten des Produkts oder des betreffenden Teils zum Händler oder Vertriebspartner und zurück verantwortlich und muss einen Kaufnachweis in physischer oder digitaler Form vorlegen.

11. Streitbeilegung 

Für Kunden außerhalb der EU und im Rahmen der geltenden Gesetze werden alle Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie oder deren angeblicher Verletzung ergeben, ausschließlich durch ein Schiedsverfahren in der Hauptstadt oder einer größeren Stadt des Landes oder der Region, in dem/der das Produkt gekauft wurde, beigelegt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Das Verfahren erfolgt gemäß den zum Zeitpunkt der Einleitung geltenden Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer („ICC“) unter Anwendung des Rechts des Landes, in dem das Produkt gekauft wurde. Ansprüche werden von einem einzigen Schiedsrichter entschieden, es sei denn, der Streitwert übersteigt den Gegenwert von 300.000 US-Dollar; in diesem Fall wird die Streitigkeit von einem Gremium aus drei Schiedsrichtern entschieden. Die Verfahrenssprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Sofern gesetzlich nicht vorgeschrieben, dürfen weder eine Partei noch ein Schiedsrichter ohne vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien das Bestehen, den Inhalt oder das Ergebnis eines Schiedsverfahrens gemäß dieser Garantie offenlegen. Der Wortlaut dieser Garantie wurde von beiden Parteien fair geprüft und akzeptiert und ist nach seinem klaren und angemessenen Sinn auszulegen, ohne eine strenge Auslegung zugunsten oder zulasten einer der Parteien. Beide Parteien stimmen der Zustellung gerichtlicher Schriftstücke per eingeschriebener oder zertifizierter Post zu. Jeder endgültige Schiedsspruch, der gemäß diesem Abschnitt erlassen wird, ist endgültig, bindend und nicht anfechtbar. 

12. Ausschließlichkeit 

Die Rechte, Pflichten, Verantwortlichkeiten und Rechtsmittel der Parteien in Bezug auf angebliche Mängel, Fehlfunktionen oder Nichtkonformitäten der Produkte sind ausschließlich diejenigen, die ausdrücklich in diesem Dokument festgelegt sind. Die in dieser Garantie zum Ausdruck gebrachten Verzichtserklärungen, Freistellungen, Beschränkungen und Ausschlüsse gelten auch im Falle von Verschulden, Fahrlässigkeit, Vertragsbruchg oder Gefährdungshaftung der freigestellten Partei oder der Partei, deren Haftung beschränkt ist, und erstrecken sich auf deren Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiter.

13. Gesamtvereinbarung 

Die Bedingungen dieser Garantie stellen die vollständige Vereinbarung zwischen Tern und dem Eigentümer in Bezug auf den Gegenstand der Garantie dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Erklärungen, Garantien und Absprachen. Sofern Tern nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt, sind alle Bestimmungen in Bestellungen oder anderen Dokumenten des Eigentümers, die diese Garantie ergänzen oder in irgendeiner Weise mit ihr unvereinbar sind, unwirksam und haben keinerlei Gültigkeit. Ansprüche wegen Sachmängeln gegenüber dem Verkäufer bleiben hiervon unberührt. 

14. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser Garantie oder ein Teil davon aus irgendeinem Grund als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Garantie ist so auszulegen, als wäre die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung nie enthalten gewesen, und sie ist so anzupassen, dass die ursprüngliche Absicht der Parteien im größtmöglichen Umfang umgesetzt wird. 

15. Änderungen 

Diese Garantie kann nur durch gegenseitige schriftliche Zustimmung geändert werden.