Tern-Garantieübertragung: Leitfaden für Käufer
Hier erfahren Sie alles Wissenswerte, um die ursprüngliche Garantieabdeckung nach dem Kauf eines gebrauchten Tern-Fahrrads zu erhalten und fortzusetzen.
Prozess der Garantieübertragung
Um die Garantieübertragung abzuschließen, muss der Verkäufer Folgendes an Tern einreichen:
- Nachweis über eine kürzliche Inspektion innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkauf des Fahrrads (unter Verwendung der offiziellen Inspektions-Checkliste)
- Bosch-Diagnosebericht, der innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkauf des Fahrrads ausgestellt wurde (für E-Bikes mit Bosch-Antriebssystem)
- Originalkaufbeleg
- Unterzeichnete Verkaufsquittung zwischen Verkäufer und Käufer mit Datum des Kaufs
- Vollständiger Name und Kontaktdaten von Verkäufer und Käufer
Schritte für den Käufer
Im Rahmen des Übertragungsprozesses müssen Sie:
- Ihren vollständigen Namen und eine funktionierende E-Mail-Adresse dem Verkäufer mitteilen
- Eine Verkaufsquittung mit dem Verkäufer unterzeichnen: Muss das Kaufdatum enthalten. Akzeptierte Formate sind eine unterzeichnete Verkaufsrechnung, digitale Rechnung oder Bestellbestätigung. Vorlage herunterladen
Sobald die Garantieübertragung genehmigt ist, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail von Tern. Diese enthält einen Link, über den Sie die übertragene Garantie aktivieren können.
Garantieabdeckung nach dem Verkauf
Mit der Garantieübertragung erhalten Sie die verbleibende Abdeckung aus der ursprünglichen Garantiezeit des Fahrrads. Die Abdeckung wird nicht zurückgesetzt. Bitte beachten Sie, dass die Dauer der Abdeckung einiger Komponenten davon abhängt, ob das Fahrrad ursprünglich bei Tern registriert war:
- Registrierte Fahrräder: 10 Jahre erweiterte Garantie auf den Tern-Rahmen, die Gabel und die Lenksäule
- Unregistrierte Fahrräder: 5 Jahre eingeschränkte Garantie auf den Rahmen, die Gabel und die Lenksäule
Erfahren Sie mehr über die Abdeckung anderer Fahrradkomponenten und die vollständigen Einzelheiten der Tern-Garantie.